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Mangel (Recht)

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Buch-Tipp: Basel II - Kreditrating als Chance (Wirtschaft) Sehr verständlich geschriebenes Buch Muss man als Unternehmer vor Basel II Angst haben? Nein. Das meint zumindest Jakob Wolf, der die bankinternen Prüfungsrichtlinien für Bonitätsbewertungen und Kredite vielmehr als Chance für den Unternehmer ansieht, den eigenen Betrieb ordentlich zu entrümpeln und fit für die Bewertung zu machen. Wolf führt...

Ein Mangel ist in dem Schuldrecht die negative Abweichung der Merkmale einer Sache von der geschuldeten Beschaffenheit (Sachmangel) oder das Bestehen von Rechten Dritter, die nicht in die Vereinbarung einbezogen sind (Rechtsmangel).

Eine Sache ist nicht mangelhaft, wenn die Abweichung unerheblich ist.

Welche Beschaffenheit geschuldet ist, ergibt sich aus der Vereinbarung der Vertragspartner, aus der von ihnen vorausgesetzten Verwendung oder der gewöhnlichen Verwendung, wenn die Art der Verwendung in dem Vertrag nicht festgelegt ist.

Ist eine Sache mangelhaft kann der Gläubiger Gewährleistungsrechte geltend machen.


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